Die Dichte prachtvoller Schlösser, Burgen und Gärten in Sachsen ist weltweit einzigartig. Sie bietet Fotografen, Influencern, Filmagenturen und Location Scouts eine große Auswahl beeindruckender Motive. Altehrwürdige Gemäuer, original historisch angelegte Parkanlagen und wunderbar erhaltene Denkmäler - im Schlösserland Sachsen finden Sie einzigartige Fotokulissen und Drehorte.
Weltbekannte Filme wie "Drei Haselnüsse für Aschenbrödel" oder Hollywood-Produktionen wie "Grand Budapest Hotel" und "3 Engel für Charlie" wurden schon im Schlösserland gedreht.
Schloss Moritzburg unter Top 5 europäischer Filmlocations
Schloss Moritzburg ist durch den Hollywood-Filmdreh für "3 Engel für Charlie" inzwischen international bekannt und war unter den Top 5 beim Voting des EUFCN-European Film Commissions Network für den Location Award 2020. Nun durfte sich unser Märchenschloss als eins von fünf historischen Locations aus Europa bei der diesjährigen Berlinale mit einem Film präsentieren. Den kurzen Imagefilm zum Schlösserland als Filmlocation gibts nun auch hier zu sehen.
Informationen zu Foto-/Drehgenehmigungen
Wann wird eine Foto- und Drehgenehmigung benötigt?
Das Herstellen von Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen auf den Liegenschaften ist einerseits zum Schutz der Bausubstanz, der Gartenanlagen und der Innenausstattung der Gebäude und andererseits zum Schutz ihres öffentlichen Ansehens und ihrer Stellung als herausragende Bau- und Kulturdenkmäler generell genehmigungspflichtig und ggf. entgeltpflichtig. Dies gilt nicht für Aufnahmen, die von öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen oder von Orten, die ohne Besucherordnung für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, gemacht werden.
Luftaufnahmen über den Liegenschaften bedürfen grundsätzlich der Genehmigung, ganz gleich, ob sie zu privaten oder kommerziellen Zwecken erfolgen.
Welche Aufnahmen sind untersagt?
Foto- und/oder Videoaufnahmen auf den Liegenschaften mit rechtswidrigen Inhalten bzw. Inhalten, die gegen moralische Grundsätze und/oder die guten Sitten verstoßen, wie z.B. Gewaltdarstellungen, kriegsverherrlichende, rassistische, erotische bzw. pornografische Inhalte und/oder Inhalte iSd. § 4 JMStV, sind stets untersagt. Gleiches gilt für Aufnahmen, die zu politischen Zwecken aufgenommen werden sollen.
Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen /Multikoptern / UAS / RPAS) und die Anfertigung von Foto-, Film und Fernsehaufnahmen mit selbigen für private Zwecke sind auf den Liegenschaften generell verboten.
Urheberrechtsschutzgesetze, Persönlichkeitsrechte und konservatorische Einschränkungen sind bei jeweiliger Anfertigung von Aufnahmen zu beachten.
Was kostet eine Genehmigung?
Das Nutzungsentgelt richtet sich nach der Nutzungsart der Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen, die bei Vertragslegung bekannt gemacht worden ist. Die Sätze des Nutzungsentgeltes sind Richtwerte und Anhaltspunkte, welche individuell je nach Sachlage, Verwendungszweck und Auftraggeber der Aufnahmen unter-, aber auch deutlich überschritten werden können.
Nutzungsentgeltsätze pro Tag und Objekt (netto):
a) Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen für kommerzielle Zwecke:
- Fotogenehmigung für außen: 300,- € bis 1.000,- €
- Fotogenehmigung für innen: 700,- € bis 2.500,- €
- Drehgenehmigung für außen: 800,- € bis 2.500,- €
- Drehgenehmigung für innen: 1.500,- € bis 5.000,- €
b) Film- und Fernsehaufnahmen für Spielfilme, Serien & Kinoproduktionen:
- Drehgenehmigung für außen: auf Anfrage
- Drehgenehmigung für innen: auf Anfrage
c) Luftaufnahmen / kommerzielle Aufnahmen mit unbemannten Luftfahrtsystemen
- Fotogenehmigung für außen: 600,- € bis 2.500,- €
- Drehgenehmigung für außen: 1.000,- € bis 3.500,- €
Darüber hinaus können Kosten für den Aufwendungsersatz anfallen.
Wer ist Ihr Ansprechpartner?
Der Antrag auf Foto-/Drehgenehmigung für einzelne Objekte wird an die Leitung des betreffenden Objektes, welches zur Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gemeinnützige GmbH gehört, gestellt. Die Genehmigung wird in Form eines schriftlichen Vertrages im Vorfeld der Aufnahmen erteilt.
Bei Interesse an einem Objekt von einem Mitglied im Marketingverbund Schlösserland Sachsen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Ansprechpartner.
Sollte die Foto-/Drehgenehmigung für mehrere verschiedene Objekte der Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gemeinnützige GmbH beantragt werden, wird die Antragstellung vom Antragssteller direkt an
Frau Dr. Andrea Dietrich
Am Schloßberg 1
01809 Müglitztal
Telefon: +49 (0) 3 50 27 62 61 30
E-Mail: Andrea.Dietrich@schloesserland-sachsen.de
gerichtet bzw. von der Leitung des angefragten Objektes weitergeleitet.
Welche Besonderheiten müssen beim Drehen/ Fotografieren beachtet werden?
Bei Foto- und/oder Videoaufnahmen sind die Regelungen zum Denkmalschutz stets einzuhalten.
Der Fotograf und/oder der für die Foto- und Videoaufnahmen Verantwortliche haftet für alle Personen- und Sachschäden, die der Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gemeinnützige GmbH im Zusammenhang mit den Aufnahmearbeiten entstehen. Dies gilt nicht, wenn der Schaden von Bediensteten oder Erfüllungsgehilfen der gemeinnützigen GmbH herbeigeführt wurde, es sei denn den Fotografen trifft ein Mitverschulden. Ggf. hat er eine ausreichende Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
Finden Sie die ideale Location für Ihr Foto- oder Filmprojekt
* Zur Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gemeinnützige GmbH gehörend
Nicht passendes dabei? Weitere Foto- und Filmmotive finden Sie unter Schlösser, Burgen und Gärten.
In Zusammenarbeit mit der Mitteldeutschen Medienförderung, kurz MDM, konkreter mit der MDM Film Commission bietet das Schlösserland die schönsten Schlösser, Burgen, Klöster und Parkanlagen Sachsens als Drehorte für Ihr Filmprojekt an. Entdecken Sie neue Motive und lassen Sie sich inspirieren!
Qualitäten des Filmstandortes Sachsen
„In Sachsen arbeiten wir sehr gern. Hier gibt es zum Beispiel viele Menschen, die interessante historische Sammlungen haben. Da können wir drauf bauen, dass wir immer das richtige Accessoire finden, wenn es um historische Stoffe geht. Außerdem gibt es in Sachsen diese ´Can-Do-Einstellung´, den unbedingten Willen, die Dinge irgendwie hinzubekommen. Gibt es ein Problem oder einen ausgefallenen Wunsch, dann kannst Du auf die Leute hier zählen, die helfen dir, das irgendwie zu lösen oder zu realisieren. Das ist überhaupt nicht selbstverständlich und ganz klar eben nicht überall so.“ - Markus Bensch, Location-Scout bei Studio Babelsberg
Ein kompetenter Partner für Filmemacher und Motivgeber: die MDM
"Der MDM Film Commission Service Sachsen versteht sich als Schnittstelle zwischen Filmbranche, Behörden und Motivgebern. Mit unseren Netzwerken und Kompetenzen unterstützen wir alle Beteiligten beim Produktionsgeschehen und setzen uns für eine optimale, filmfreundliche Atmosphäre ein. Zudem bieten wir ein umfangreiches Onlineangebot mit unterschiedlichen kostenlosen Recherchemitteln an.“ - Dr. Ulf Lepelmeier, Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der MDM
Weitere Informationen unter: www.mdm-online.de
Wichtiges Hilfsmittel: der Location Guide
Auf ihrer Webseite stellt die MDM Film Commission einen Location Guide für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zur freien Verfügung. Der Location Guide ist ein Arbeitsinstrument für Filmproduktionen zur Motivsuche. Alle erfassten Locations eignen sich für Dreharbeiten und stehen exemplarisch für die Motivvielfalt in den drei Bundesländern. Die Auswahl zeigt, welche besonderen Drehorte in Mitteldeutschland im nationalen und internationalen Vergleich zu finden sind. Berücksichtigt werden nur öffentlich zugängliche oder öffentlich verwaltete Locations. Mittlerweile umfasst diese Motivdatenbank ca. 750 Einträge, etwa ein Drittel davon entfällt auf Sachsen. Aktuell sind ca. 50 sächsische Herrschaftsbauten gelistet. Der Location Guide wird ständig aktualisiert.
Weitere Informationen
Der erste Eindruck
auf unserem YouTube-Kanal
Unser YouTube-Kanal bietet Ihnen spannende Einblicke, eindrucksvolle Aufnahmen und wissenswerte Kurzfilme über die potenziellen Fotomotive oder Drehorte für Ihr Filmprojekt.