Ermäßigter Eintritt für geflüchtete Menschen
Die Staatlichen Schlösser, Burgen und Gärten in Sachsen laden geflüchtete Menschen zu einem ermäßigten Besuch ein. Wir möchten euch einen Moment der Ruhe und Ablenkung in unseren Schlössern, Burgen und Parks schenken.
Wie erhalte ich ermäßigten Eintritt?
Du benötigst dafür deinen Nachweis der Aufenthaltsgestattung oder Duldungsstatus. Zeig diesen ganz einfach am Ticketschalter vor und Du erhältst den ermäßigten Eintritt.
Geflüchtete Menschen aus der Ukraine benötigen lediglich ihren ukrainischen Personalausweis oder Reisepass. Zeige eines der beiden Dokumente ganz einfach am Ticketschalter vor und Du erhältst den ermäßigten Eintritt.
Welche Schlösser, Burgen und Gärten kann ich vergünstigt besuchen?
Hier findest du alle Schlösser, Burgen und Gärten in denen du unkomliziert den ermäßigten Eintritt erhältst. Weitere Informationen zu den Öffnungszeiten der einzelnen Objekte findest du auf der jeweiligen Seite.
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